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Impressum, Haftungsausschluss, Datenschutzerklärung und AGBs


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Henning Brütt
Heider Str. 2
25761 Büsum
bruett@grethof.de
www.grethof.de

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast, die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und der Familie Brütt vom Grethof als Gastgeber.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Gastgeber vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverplichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten bis auf die gesondert ausgewiesene Endreinigung ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verpflichtet sich der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bis zum Dritten Tag seines Aufenthaltes den in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietpreis ohne Abzüge zu bezahlen.
4.2 Der Gastgeber ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.

5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Gastgeber wie folgt angesetzt werden können: Bei Übernachtung 10% des vereinbarten Gesamtpreises. 90% des Reisepreises sind damit als Ausfall zu bezahlen, sollte die Wohnung nicht andersweitig vermietet werden.
Bei Stornierungen erhebt der Gastgeber zudem eine einmalige Gebühr von 50 Euro, ganz gleich wann die Wohnung storniert wurde.
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.6 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist am Anreisetag ausschließlich an den Gastgeber zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Gastgeber nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Gastgeber vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Gastgebers zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
6.8 Der Gast ist verpflichtet die Wohnung sauber und vorgereinigt zur vereinbarten Abreisezeit an den Vermieter zurückzugeben. Sollte es zur verspäteten Rückgabe der Wohnung kommen, so kann der Vermieter dem Gast einen Ausfall von 20 Euro pro Std. berechnen. Sollte die Wohnung nicht vorgereinigt übergeben werden, oder die vom Gastgeber durchzuführende Reinigung das normale Maß übersteigen, so kann der Gastgeber den Mehraufwand dem Gast berechnen. Hier ist der tatsächliche Aufwand maßgeblich.
6.9 Für Schäden die im Laufe der Mietzeit an oder in der Wohnung oder dem Inventar auftreten, haftet der Gast.

7. Haftung des Gastgebers
7.1 Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den einfachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ponyreiten für Gästekinder bei der Familie Rolfs, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft um 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Zudem kann der Vermieter bei nicht vorheriger Anmeldung einer Verspätung für seine Wartezeit ab 2 Std. nach der vereinbarten Anreisezeit einen Ausfall von 20 Euro pro Std. berechnen.
8.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 9 Uhr zu räumen. Wird die Wohnung nicht um 9 Uhr geräumt, so kann der Gastgeber einen Ausfall von 20 Euro pro Stunde berechnen.

9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des Gastgeber auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Gastgeber.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des Gastgeber gegen den Gast der Wohnsitz des Gastgebers maßgebend, auch wenn sich die Klage richtet gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Sollte der Gast oder seine Besucher sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, den Weisungen des Gastgebers nicht Folge leisten oder in anderer Art und Weise auffällig sein, so kann der Gastgeber das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne anteilige Rückzahlung des Mietpreises beenden.

 

Datenschutzerklärung

Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgesetzes:
Ferien auf dem Grethof Henning Brütt Heider Str.2 25761 Büsum

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