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Unsere Allgemeinen Geschäfts- und
Buchungsbedingungen
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Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
als Mieter und der Familie Brütt vom Grethof als Gastgeber.
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1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast
dem Gastgeber den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande, welche der Gastgeber vornimmt. Sie bedarf
keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der
Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverplichtungen der
buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. |
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2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich. Ist eine solche
Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und
1.2 grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast
rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis
zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die
Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies
nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des
Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
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3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage
(Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach
Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
bis auf die gesondert ausgewiesene Endreinigung ein, soweit nichts anderes
ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen
Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, sowie
Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. |
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4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verpflichtet sich
der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in
mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bis zum Dritten Tag
seines Aufenthaltes den in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietpreis
ohne Abzüge zu bezahlen.
4.2 Der Gastgeber ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern,
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort -
gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen gemäß den vertraglichen
Vereinbarungen, vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind. |
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5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art
des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines
kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des
abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der
gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des
Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der
Gastgeber hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er
sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom
Gastgeber wie folgt angesetzt werden können:
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Bei Übernachtung |
10% |
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Bei Übernachtung mit Frühstück |
20% |
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Bei Halbpension |
30% |
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Bei Vollpension |
40% |
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass
höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur
Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
wird dringend empfohlen.
5.6 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen
ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im
Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. |
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6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel der
Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen
unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei
erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Gastgeber nicht innerhalb einer
ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen
hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast
obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine
Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Gastgeber vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Gastgebers
zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen
Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber und, im Falle einer solchen
Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten
Angaben gestattet. |
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7. Haftung des Gastgebers
7.1 Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben
- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den zweifachen Aufenthaltspreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. |
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8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft
ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet,
den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der
Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden
danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu
belegen.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am
Abreisetag bis 9 Uhr zu räumen. |
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9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber, gleich aus welchem
Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus
unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem
Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
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10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Gastgeber und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in
Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach
Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten
hat, ist Gerichtstand für Klagen des Gastgeber auf Zahlung des
Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Gastgeber.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des Gastgeber gegen den Gast der Wohnsitz
des Gastgebers maßgebend, auch wenn sich die Klage richtet gegen
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. |
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